Praxis für Psychotherapie Udo Weber
Praxis für PsychotherapieUdo Weber

Kostenübernahme

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Meine Praxis besitzt eine allgemein gültige Zulassung durch die kassenärztliche Vereinigung.

Daher werden die Kosten für Psychotherapie in der Praxis im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung übernommen. 


Versicherte in der Privaten Krankenversicherung, der Beihilfe oder Freien Heilfürsorge

Die Beihilfe übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie bei mir. Für die ersten fünf Termine, die Vorgespräche, sind keine besonderen Formalitäten notwendig. Danach muss ein Therapieantrag gestellt werden, damit die Kosten übernommen werden. 

Die Bedingungen der Privatkassen sind abhängig von den individuellen Tarifen. Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung deshalb klären, in welchem Umfang die ambulante Psychotherapie erstattet wird. Informieren Sie am besten Ihre Krankenversicherung, dass Sie planen, eine Psychotherapie bei einem approbierten (staatlich anerkannten) Psychologischen Psychotherapeuten mit abgeschlossener Zusatzausbildung durchzuführen. Bei Privatkassen ist es sinnvoll frühzeitig die Unterlagen für die Beantragung anzufordern.

Selbstzahler

 

Für selbstzahlende Privatpatienten berechnet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) oder nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Gebühren für psychotherapeutische Leistungen sind in beiden Gebührenordnungen identisch.


Die Behandlungskosten werden ausschliesslich für psychische Erkrankungen übernommen.

Lebens-, Paar- oder Erziehungsberatung, Coaching und Supervision zählen nicht zu den Kassenleistungen und müssen deshalb privat bezahlt werden.

 

 

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© Udo Weber